Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten einzusehen, berichtigen oder löschen zu lassen. Wenn Sie eine Frage oder einen Antrag haben, können Sie eine E-Mail an privacy@count-it.eu mit einer Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises senden. Ihre Bürgerservicenummer (BSN), Ihr Geburtsdatum und Ihr Foto dürfen Sie dabei unkenntlich machen.
Die Count-IT B.V. beantwortet einen Antrag auf Auskunft oder Berichtigung grundsätzlich innerhalb von vier Wochen. Bei einem Antrag auf Löschung löscht die Count-IT B.V. die betreffenden personenbezogenen Daten so schnell wie möglich, es sei denn und soweit das Gesetz die Aufbewahrung der betreffenden Daten vorschreibt oder andere zwingende Gründe einer Löschung entgegenstehen.
Nach Ausführung eines Löschantrags sendet Ihnen die Count-IT B.V. eine Bestätigung. Hat die Count-IT B.V. die betreffenden personenbezogenen Daten (teilweise) nicht gelöscht, erhalten Sie von der Count-IT B.V. eine Nachricht mit einer Erläuterung, warum dem Antrag nicht (vollständig) entsprochen werden konnte.
Kann die Count-IT B.V. nicht oder nicht vollständig feststellen, auf welche personenbezogenen Daten sich ein Antrag auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung bezieht, kann die Count-IT B.V. Sie bitten, Ihren Antrag (näher) zu präzisieren. Die Bearbeitung des Antrags wird dann ausgesetzt, bis Sie die (nähere) Präzisierung übermittelt haben.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
