In Deutschland müssen Sie beim Einsatz eines elektronischen Kassensystems darlegen können, wie das System funktioniert: die Verfahrensdokumentation. Sie gehört zu den GoBD und hilft zu verhindern, dass Ihre Buchführung bei einer Betriebsprüfung verworfen wird.
Die Count-IT B.V. hat diese Dokumentation in Zusammenarbeit mit der Interev GmbH erstellt; Interev hat sie zertifiziert und versiegelt. Zwischen Count-IT und Interev werden keine Daten ausgetauscht.
Die technische Sicherung der Kassendaten (TSE) regelt Count-IT über Fiskaly. Mehr zu steuerlichen Anforderungen lesen Sie auf der Seite Zertifizierung.
